Ferien/Jokertage
Ferien
Die Ferien richten sich grundsätzlich nach den Feriendaten der Stadt Zürich. Bei Abweichungen gelten die Daten der Christlichen Schule Dübendorf (betrifft z.B. Schulkapitel).
Ferienpläne der Stadt Zürich: hier (Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich)
In der Woche vor und nach den Schulferien können keine Jokertage bezogen werden.
Ferienverlängerungen werden grundätzlich nicht gewährt. In absoluten Ausnahmefällen ist ein schriftliches Gesuch an den Vorstand zu richten:
Jokertag
Die Christliche Schule Dübendorf gewährt den Schülern pro Schuljahr 4 Jokerhalbtage, die einzeln oder nacheinander bezogen werden können.